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AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR FHD Fluck Home Dreams VITERMA Fachbetrieb Schwarzwald-Baar/Hegau

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen von FHD, wenn nichts anderes

ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

1.2 Eventuelle geschäftliche Vereinbarungen oder

Einkaufsvereinbarungen des Käufers sind nur wirksam, falls FHD

diesen schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Produktinformationen

 

2.1 Angaben in Produktinformationen, Prospekten und Preislisten sind

nur in dem Ausmaß bindend, in dem sie einen ausdrücklichen

Bestandteil der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien

darstellen.

2.2 Zeichnungen, Maßskizzen und ähnliches sind nicht bindend, was die

Details angeht, und verstehen sich vorbehaltlich

Konstruktionsänderungen. Preislisten, Prospekte und ähnliches

können fristlos geändert werden, und MwSt. und Preisänderungen,

Druckfehler und ausverkaufte Waren sind vorbehalten.

2.3 Es obliegt dem Käufer dafür Sorge zu tragen, dass FHD-Produkte

vor Ingebrauchnahme im Einklang mit den geltenden

gesetzlichen Vorschriften im Importland sind. Der Käufer ist dafür

verantwortlich, dass sich das Produkt für seine Bedürfnisse eignet.

 

3. Preise, Steuern und Gebühren

 

3.1 Die Preise verstehen sich als Unverbindliche Preisempfehlung in

EUR und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Alle Preise gehen aus der jeweils geltenden Preisliste hervor. und

gelten deshalb lediglich in dem Land, für das die Preisliste spezifisch

ausgearbeitet worden ist.

3.2 Soweit nicht ein anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die

Preisberechnung auf der Basis der Preise, die am Tag der

Auftragserteilung geltend sind.

3.3 Es obliegt dem Käufer, Kosten für Importzölle und andere, ähnliche

Steuern und Gebühren zu bestreiten, sowie etwaige Kosten für die

Genehmigung des Produkts, wenn nichts anderes schriftlich

vereinbart ist.

3.4 FHD behält sich das Recht auf Preisänderungen vor, bis eine

gültige Auftragsbestätigung vorliegt. Auftragsbestätigung bedeutet in diesem Fall, sowohl die Auftragserteilung des Kunden (unterzeichnetes Festpreis-Angebot), als auch die tatsächliche Auftragsbestätigung durch Fa. FHD / VITERMA Fachbetrieb Schwarzwald-Baar/Hegau in Form einer entsprechenden Anzahlungsrechnung.

3.5. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Transportkosten bei

Lieferungen unter 500 EUR Nettowarenwert erhoben (diese berechnen sich je Auftragswert und der jeweiligen Versandart.

 

4. Angebote und Aufträge

4.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

4.2 Zwischenverkauf vorbehalten bei Abgabe eines jeden Angebots.

4.3 Falls aus einem Angebot keine spezielle Frist für die Annahme des

Angebots hervorgeht, erlöscht das Angebot nach 4 Wochen. Wiedereröffnete Angebote können dann unter Umständen Preisänderungen (Preisanpassungen durch Lieferanten, etc.) mit sich bringen.

4.4 Etwaige mündlich mitgeteilte Preise sind lediglich als unverbindliche

Angebote zu betrachten.

4.5 Wenn ein Auftrag größer oder kleiner als die im Angebot

angegebene Menge ist, behält sich FHD das Recht auf

Änderungen der Preis- und Lieferbedingungen vor.

4.6 Eine Vereinbarung über Verkauf und Lieferung besteht nicht, bevor

FHD eine Auftragsbestätigung übersandt bzw. die Vereinbarung

auf andere Weise schriftlich bestätigt hat.

4.7 Falls die Auftragsbestätigung von FHD nicht den Wünschen

des Käufers entspricht, obliegt es dem Käufer sofort FHD

hierüber zu informieren. Unterlässt der Käufer dies und erfolgt keine schriftliche Mitteilung innert den darauffolgenden 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ist die

Auftragsbestätigung verbindlich.

4.8 Angebote, Proforma-Rechnungen und anderer zugehöriger

Schriftverkehr gelten nur, wenn eine eigentliche Auftragsbestätigung

Vorliegt (unterzeichnetes Festpreis-Angebot).

4.9. Wenn die Auftragsbestätigung endgültig ist, ist es immer noch

möglich, eine Bestellung gegen eine Gebühr von 20% des Betrages

des Warens zu ändern. Sonderanfertigungen können nicht geändert und nicht zurückgenommen

werden.

4.10 Bei Stornierung von Bestellungen (zum Bsp. Bei nachträglichen Dekor-Änderungen) behält sich FHD das Recht vor,

eine Gebühr von 20% des Gesamtbetrages des Auftrags zu erheben.

Spezialbestellungen können nicht storniert werden.

 

 

 

 

 

5. Lieferung

5.1 Die internationalen Konditionen ”Incoterms 2020” gelten in jedem

Lieferverhältnis zwischen FHD und dem Käufer.

5.2 Die Lieferzeiten sind lediglich indikativ. Bei Lieferungsverzug ist

FHD berechtigt, den bestätigten Liefertermin bis um 60 Tage zu

verschieben, ohne dass dem Käufer aus diesem Grund das Recht

zusteht, den Auftrag zu stornieren.

5.3 Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag, was die Zahlung

anbelangt.

5.4 Alle Lieferungen sind dadurch bedingt, dass der Lieferort auf

befahrbarem Weg zugänglich ist. Der Käufer ist verantwortlich dafür,

dass der gelieferte Auftrag umgehend abgeladen und kontrolliert

wird.

5.5 Der Käufer kann unter keinen Umständen einen

Schadensersatzanspruch wegen Lieferverzögerungen geltend

machen.

 

6. Zahlung

6.1 Die Zahlungsfrist (im Fußtext der Rechnung definiert) läuft vom Rechnungsdatum, wenn nichts anderes

vereinbart ist. Die Rechnung wird per Mail verschickt.

6.2 FHD ist dazu berechtigt, Barzahlung zu verlangen oder zu

verlangen, dass der Käufer ausreichende Sicherheit für die Zahlung

leistet.

6.3 Obwohl es der Käufer unterlässt, die Waren zum vereinbarten

Zeitpunkt in Empfang zu nehmen, ist er dazu verpflichtet, die durch

die Lieferung bedingte Zahlung zu entrichten, als hätte die Lieferung

stattgefunden.

6.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich FHD das Recht

vor, Zinsen in Höhe von 2% des Kaufpreises pro Monat in Rechnung

zu stellen. Außerdem behält sich FHD das Recht vor, etwaige

gebuchte Aufträge zurückzubehalten, bis der fällige Betrag

überwiesen worden ist.

6.5 Dem Käufer steht nicht das Recht zu, Kosten eventueller Ansprüche

an FHD von der Zahlung abzuziehen, falls FHD nicht

vorher schriftlich ihre Zustimmung dazu gegeben hat. Reklamationen

berechtigen in keiner Weise die Zurückhaltung von Zahlungen für

erbrachte Lieferungen. Dem Käufer steht ebenfalls nur das Recht auf

Zurückhaltung der Zahlung für eine eventuell fehlende Teillieferung

eines Auftrags entsprechend der Größe der Teillieferung zu.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von FHD gelieferten Gegenstände verbleiben bis zur

vollständigen Bezahlung Eigentum der FHD A/S, insofern als ein

solcher Vorbehalt laut geltendem Gesetz gültig ist.

7.2 Der Käufer darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen

Geschäftsverkehrs über die Ware verfügen. Es ist untersagt, die

unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden oder Dritten

zur Sicherung zu übereignen.

 

8. Retouren

8.1 Retouren werden nur nach vorheriger Absprache mit FHD

entgegengenommen. FHD erteilt für die Rücksendung der Ware

eine Rückgabenummer, ohne die eine Bearbeitung der

Warenrückgabe nicht möglich ist.

8.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Retouren nur

gutgeschrieben, falls diese unbeschädigt sind und in ungebrochener

originaler Verpackung zurückgesandt werden.

8.3 Bei der Gutschrift behält sich FHD das Recht vor, eine Gebühr

von mindestens 20% des Rechnungsbetrages sowie die FHD

bei der Rücksendung entstandenen Frachtkosten zu erheben.

8.4. Speziell bestellte Waren können nicht zurückgesandt werden.

8.5. Falsch bestellte, serienmäßig hergestellte Waren werden innerhalb

von 60 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zurückgenommen.

8.6. Die Rücksendung muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach

Zuteilung der Rücksendungsnummer erfolgen, danach entfällt das

Rückgaberecht.

8.7. Waren, die nicht in unserem aktuellen Produktprogramm vorzufinden

sind, werden nicht zurückgenommen.

8.8. Wenn der Nettowarenwert der Retoure weniger als 20 EUR exkl.

MwSt. beträgt, werden die Waren nicht zurückgenommen.

8.9. Bei Rücksendung der von FHD falsch gelieferten Waren

müssen Produkt und Verpackung unbeschädigt sein. Die Ware muss

in der Originalverpackung retourniert werden.

8.10. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware bei der

Rücksendung in einem transportfähigen Zustand der Spedition

übergeben wird.

 

 

 

 

 

 

9. Pflicht zur Überprüfung und Reklamation

9.1 Es obliegt dem Käufer, die Ware sofort nach Empfang zu überprüfen.

9.2 Falls sich der Käufer laut Absatz 9.1 darauf berufen will, dass eine

Lieferung unzureichend oder mit Fehlern behaftet ist, muss er

innerhalb von 2 Tagen nach dem Empfang der Ware FHD

hierüber informieren.

9.3 Der Käufer ist verpflichtet, FHD über einen eventuellen

Produktdefekt unverzüglich nach Entdeckung des Defekts zu

unterrichten, ungeachtet der Dauer der Garantieperiode. Bei

Nichteinhaltung behält sich FHD das Recht vor, die

Reklamation zurückzuweisen.

9.4 Für Transportschäden kommt FHD nur auf, falls beim Empfang

der Ware einen begründeten Vorbehalt in den Frachtbrief

eingetragen worden ist. Kopie des Frachtbriefes wird an FHD

per Fax oder E-Mail geschickt.

9.5 FHD gewährt eine 10-jährige Garantie auf VITERMA-Produktfehler.

Auf Badheizkörper von VITERMA-Handelspartner (z.B.: Corpotherm) gewähren wir 3 Jahre Garantie. Es liegt kein

Garantiefall bei unsachgemäßem Gebrauch, falscher Montage oder

natürlicher Abnutzung vor. FHD behält sich das Recht vor, die

Reklamation zurückzuweisen und dem Käufer die entstandenen

Kosten für die Reklamationsbearbeitung in Rechnung zu stellen.

9.6 FHD akzeptiert keine Reklamationen, falls die Produkte

weiterverarbeitet oder in anderer Weise Bestandteil eines Produkts

des Käufers sind.

9.7 Rechnungen für etwaige direkte Nettokosten, für die nach Erachten

des Käufers FHD aufzukommen hat, werden nur nach

vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.

9.8 Über das Obige hinaus hat der Käufer keine anderen

Gewährleistungsansprüche wegen Schlechterfüllung, und FHD

haftet niemals für z.B. Betriebsverlust oder andere indirekte Kosten.

 

10. Personendaten

10.1 Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist geltend für den Handel

zwischen FHD und Kunden und Lieferanten.

10.2 FHD erhält Personendaten von unseren Kunden, die für die

Einhaltung der Verkäufe erforderlich sind; d. h. sowohl für den

Versand, der direkt an den Endverbraucher gesendet wird, als auch

im Zusammenhang mit Ansprüchen und anderen Mitteilungen über

besondere Aufträge.

10.3 Das bedeutet, dass FHD Informationen wie Name, Adresse, EMail,

Telefonnummer, Auftragsnummer und besondere

Versandwünsche des Endverbrauchers erhält.

10.4 Damit wir den Auftrag an den Endverbraucher liefern können, ist es

notwendig die gleichen Informationen an unseren

Frachtunternehmen weiterzugeben.

10.5 Unsere Kunden selbst sind Prozessoren für die an FHD

übergebenen Informationen, aus welchen Gründen eine Prozessor-

Vereinbarung nicht eingegeben wird.

10.6 Informationen, die FHD zur Verfügung gestellt werden, werden

nur für die aktuelle Lieferung oder Reklamation verwendet. FHD

verwendet die Informationen nicht für andere Zwecke, wie z.B. (aber

nicht beschränkt auf) Werbung und weitere Kommunikation mit dem

Kunden. FHD geben keine Informationen an Personen ohne

Relevanz weiter. Die Mitarbeiter bei FHD sind darin instruiert

worden.

10.7 In derselben Weise, sind die Mitarbeiter bei FHD darüber

informiert, dass im Handel werden persönlich identifizierbaren Daten

über sie mit den Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

ausgetauscht.

 

11. Intellektuelle Rechte

11.1 FHD verbleibt an allen Produktdesigns, Zeichnungen und

technischen Dokumenten, die dem Käufer überlassen werden,

Eigentümer, sofern diese Dokumente durch FHD oder VITERMA erstellt wurden. Die Produkte dürfen nicht kopiert bzw. Dritten zwecks

Kopierens überlassen werden. Bei einer Verletzung dieses Absatzes

hat FHD Anspruch auf Ausgleich aller entstehenden Kosten,

darunter eines verlorenen Gewinnes.

 

12. Produkthaftung

12.1 In Bezug auf Produkthaftung gelten die jeweils geltenden

gesetzlichen Bestimmungen im Verbraucherland. Eine

Produkthaftung, die nicht gesetzlich vorgesehen ist, sondern lediglich

eine Folge geltender Praxis ist, wird somit nicht von FHD

akzeptiert.

12.2 FHD kann niemals für z.B. Betriebsverlust, Verdienstausfall und

andere indirekte Verluste zu Verantwortung gezogen werden.

12.3 FHD ist nur für einen Schaden verantwortlich, falls

nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auf Fehler oder

Vernachlässigung durch FHD oder FHD-Mitarbeiter

zurückzuführen ist; FHD ist nicht dafür verantwortlich, dass von

FHD ausgearbeitete Anweisungen missverstanden werden.

 

12.4 In dem Umfang, in dem FHD zur Produktenhaftung gegenüber

Dritten herangezogen wird, ist der Käufer verpflichtet, FHD in

dem Umfang schadlos zu halten, in dem dessen Haftung gemäß den

vorstehenden Absätzen beschränkt ist.

 

13. Höhere Gewalt

13.1 Folgende Umstände bewirken Befreiung von der Haftung, falls sie

nach der Schließung des Vertrages eintreffen und die Erfüllung des

Vertrages verhindern oder die Erfüllung unzumutbar machen.

Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, auf die die Parteien

keinen Einfluss haben, wie z.B. Feuer, Krieg, Terror, Mobilmachung

oder unvorhergesehene Militäreinberufungen, Epidemien,

Naturkatastrophen, Requisition, Beschlagnahme, Aufstand und

Unruhen, Restriktionen in Bezug auf Triebkraft, Mangel an

Transportmitteln, Devisenrestriktionen, allgemeine Warenknappheit,

Eingriffe von staatlichen Behörden oder der EU sowie Mängel an den

Lieferungen oder Lieferungsverzug durch FHDs Lieferanten, die

auf einen der in diesem Absatz genannten Umstände zurückzuführen

sind.

14. Rücktrittsrecht 

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Unterzeichnung des Angebots oder der Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss in Schriftform erfolgen und vom Auftraggeber persönlich unterschrieben sein. Gültig ist das Datum des Poststempels. Folgen bei Rücktritt nach 14 Tagen: Es werden mindestens 10 % des Auftragswerts (Brutto) bzw. wenn bereits Produkte bestellt / gefertigt wurden, 10% des Auftragswertes (Brutto) plus die entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

 

15. Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsstand

15.1 Alle Streitigkeiten oder fehlende Einigkeit zwischen FHD und

dem Käufer, die nicht durch Verhandlung beigelegt werden können,

sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach

deutschem Recht und über einen deutschen Gerichtsstand zu

entscheiden.

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